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LSG Hessen, 13.12.2023 - L 6 P 34/23 NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 145 Abs 1 S 2 SGG, § 151 Abs 2 S 1 SGG, § 67 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- SG Kassel, 05.09.2023 - S 8 P 32/21
- LSG Hessen, 13.12.2023 - L 6 P 34/23 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- SG Kassel, 05.09.2023 - S 8 P 32/21
Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2023 - L 6 P 34/23
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 5. September 2023 - S 8 P 32/21 - wird als unzulässig verworfen.Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 5. September 2023 - S 8 P 32/21 - ist bereits unzulässig, da die Monatsfrist zu ihrer Einlegung nicht gewahrt ist.
- BSG, 10.12.1974 - GS 2/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist
Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2023 - L 6 P 34/23
Das genügt zur Fristwahrung nicht und begründet, da eine Weiterleitung binnen zweier Werktage sich im üblichen Geschäftsgang hält, auch keinen Wiedereinsetzungsgrund nach § 67 Abs. 1 SGG: Bei einem Eingang erst am Tag des Fristablaufs ist eine Weiterleitung des Rechtsmittelschreibens noch innerhalb der Frist an das zuständige Gericht nicht erwartbar (vgl. zur Weiterleitung im üblichen Geschäftsgang: BSG, Beschluss vom 10. Dezember 1974 - GS 2/73 -, BSGE 38, 248 und nochmals H. Müller in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 2. Aufl., § 145 SGG - Stand: 5. Oktober 2023 - Rn. 59).